Leistungen › Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2

Leistung

Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit festen Einsatzzeiten – die Ihre Anlagen kennt, weil sie regelmäßig da ist.

Foto: Begehung im Betrieb, zwei Personen an einer Maschine — 1600×1200

Das Problem

Sicherheit lässt sich nicht einmal im Jahr erledigen

Betriebe ohne eigene Sicherheitsfachkraft arbeiten oft mit Einzelaufträgen: einmal eine Beurteilung, einmal eine Unterweisung, danach Ruhe. Das erfüllt die Vorschrift auf dem Papier, hilft aber niemandem. Die Regelbetreuung dreht das um – feste Einsatzzeiten, ein Ansprechpartner, der Ihre Anlagen kennt, und eine Jahresplanung, die zu Ihrem Betrieb passt.

Was wir konkret machen

✓Ermittlung der Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 – nachvollziehbar hergeleitet
✓Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung als Jahresplan
✓Regelmäßige Begehungen mit dokumentierten Feststellungen und Fristen
✓Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
✓Unterstützung bei Unfalluntersuchung und Meldewesen
✓Jahresbericht als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherung

Praxisbeispiel

Metallverarbeitung mit 34 Beschäftigten

Mittelstand, Niederrhein · seit 2019 betreut

Der Betrieb hatte über Jahre einzelne Leistungen zugekauft und trotzdem bei jeder Prüfung Beanstandungen. Mit der Regelbetreuung gibt es jetzt einen Jahresplan, feste Begehungstermine und eine Maßnahmenliste mit Verantwortlichen. Die Beanstandungen sind nicht deshalb verschwunden, weil mehr dokumentiert wird, sondern weil Dinge abgearbeitet werden.

Rechtlicher Rahmen

Die Paragraphen — erst hier, und nur so viele wie nötig

ASiG §5 – Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

Jeder Arbeitgeber muss Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Das kann intern oder – wie meist im Mittelstand – extern erfolgen.

DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 – Einsatzzeiten

Grund- und betriebsspezifische Betreuung ergeben zusammen die Einsatzzeit. Die Herleitung gehört dokumentiert, nicht geschätzt.

ArbSchG §3 – Grundpflichten des Arbeitgebers

Maßnahmen sind auf Wirksamkeit zu prüfen und erforderlichenfalls anzupassen. Die Betreuung liefert genau diesen Regelkreis.

Ablauf

Wir begleiten die Anlage über den ganzen Lebenszyklus

Markiert ist der Punkt, an dem diese Leistung typischerweise ansetzt.

Idee
Planung
Beschaffung
Errichtung
Inbetriebnahme
Betrieb & Wirksamkeit

01

Erstgespräch

Wir klären in 20 Minuten, worum es geht und was Sie schon haben.

02

Begehung

Wir sehen uns die Anlage an. Bewertet wird, was tatsächlich vorhanden ist.

03

Bewertung & Dokument

Nachvollziehbare Unterlagen, die auch ein Prüfer ohne Rückfrage versteht.

04

Wirksamkeitskontrolle

Später prüfen wir, ob die Maßnahmen im Alltag wirklich greifen.

Verwandte Leistungen

GefährdungsbeurteilungenNach Anlage gegliedert, in Alltagssprache, mit umsetzbaren Maßnahmen.Mehr erfahrenPrüfung von ArbeitsmittelnPrüfpflichten ermitteln, Fristen festlegen, Prüfungen dokumentieren.Mehr erfahrenFachliche Stellungnahmen & BetreiberberatungPflichtenübertragung, Unterweisung, Stellungnahmen gegenüber Behörden.Mehr erfahren

Passt das zu Ihrer Situation?

Zwei Wege: sieben Fragen beantworten und eine Empfehlung bekommen — oder direkt schreiben, Unterlagen anhängen, fertig.

Rechtssicher

Aktuelle Gesetze und Regeln werden zuverlässig umgesetzt.

Praxisnah

Lösungen, die im Alltag funktionieren und umsetzbar sind.

Erfahren

Langjährige Expertise in verschiedenen Branchen und Anlagen.

Unabhängig

Neutrale Beratung – ausschließlich in Ihrem Interesse.

Termintreu

Zuverlässig, strukturiert und mit klaren Prozessen.