Wissen › Rechtsgrundlagen

Worauf wir uns beziehen

Die Vorschriften, auf denen unsere Beurteilungen und Dokumente aufbauen — jeweils mit einem Satz, was darin geregelt ist. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Dach über allem: Es begründet die Beurteilungspflicht, aus der sich alles Weitere ableitet.

§ 3Grundpflichten des Arbeitgebers – Maßnahmen treffen, prüfen und anpassen.
§ 4Allgemeine Grundsätze – Gefährdungen an der Quelle bekämpfen, Technik vor Organisation.
§ 5Beurteilung der Arbeitsbedingungen – die Gefährdungsbeurteilung selbst.
§ 6Dokumentation des Ergebnisses und der festgelegten Maßnahmen.
§ 12Unterweisung der Beschäftigten, bei Bedarf wiederholt.
§ 13Verantwortliche Personen und schriftliche Pflichtenübertragung.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Alles, was mit Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen zu tun hat.

§ 3Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel, einschließlich Prüfumfang und Fristen.
§ 4Grundpflichten des Arbeitgebers bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.
§ 5Anforderungen an die bereitgestellten Arbeitsmittel.
§ 6Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung.
§ 8Schutz bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen.
§ 14Prüfung von Arbeitsmitteln – vor Inbetriebnahme, nach Änderung, wiederkehrend.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Maßgeblich überall dort, wo mit Stoffen umgegangen oder gelagert wird.

§ 6Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe.
§ 7Grundpflichten des Arbeitgebers bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
§ 8Allgemeine Schutzmaßnahmen, Rangfolge der Maßnahmen.
§ 9Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei erhöhter Gefährdung.
§ 10Besondere Maßnahmen bei krebserzeugenden und keimzellmutagenen Stoffen.
§ 11Schutz gegen Brand- und Explosionsgefährdungen, Explosionsschutzdokument.

Technische Regeln (TRBS / TRGS)

Konkretisieren die Verordnungen. Wer sie einhält, kann von deren Erfüllung ausgehen.

TRBS 1111Gefährdungsbeurteilung – Vorgehen und Dokumentation.
TRBS 1201Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und Anlagen.
TRBS 1203Befähigte Personen – welche Qualifikation für welche Prüfung.
TRBS 2121Gefährdung durch Absturz bei Verwendung von Leitern und Gerüsten.
TRBS 2152 / TRGS 720–722Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre und Zoneneinteilung.
TRGS 201 / 400 / 510Kennzeichnung, Beurteilung von Tätigkeiten, Lagerung von Gefahrstoffen.

Weitere Vorschriften nach Anlage und Betrieb

Je nach Anlage kommen spezielle Regelwerke hinzu — hier die häufigsten.

DGUV V 1 / V 2Grundsätze der Prävention und betriebsärztliche/sicherheitstechnische Betreuung.
DGUV V 3Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
BaustellVKoordination bei mehreren Firmen auf einer Baustelle (SiGeKo).
42. BImSchVVerdunstungskühlanlagen: Anzeige, Untersuchung, wiederkehrende Überprüfung.
VDI 2047 Bl. 2Hygiene in Rückkühlwerken, Hygieneplan und fachkundige Person.
ArbStättVArbeitsstätten: Lüftung, Verkehrswege, Beleuchtung, Rettungswege.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend

Welche Vorschriften für Ihren Betrieb gelten, ergibt sich aus Ihren Anlagen und Tätigkeiten. Die Zuordnung ist Teil jeder Gefährdungsbeurteilung — und keine Aufgabe, die Sie allein erledigen müssen.