Wissen › Rechtsgrundlagen
Worauf wir uns beziehen
Die Vorschriften, auf denen unsere Beurteilungen und Dokumente aufbauen — jeweils mit einem Satz, was darin geregelt ist. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Dach über allem: Es begründet die Beurteilungspflicht, aus der sich alles Weitere ableitet.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Alles, was mit Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen zu tun hat.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Maßgeblich überall dort, wo mit Stoffen umgegangen oder gelagert wird.
Technische Regeln (TRBS / TRGS)
Konkretisieren die Verordnungen. Wer sie einhält, kann von deren Erfüllung ausgehen.
Weitere Vorschriften nach Anlage und Betrieb
Je nach Anlage kommen spezielle Regelwerke hinzu — hier die häufigsten.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend
Welche Vorschriften für Ihren Betrieb gelten, ergibt sich aus Ihren Anlagen und Tätigkeiten. Die Zuordnung ist Teil jeder Gefährdungsbeurteilung — und keine Aufgabe, die Sie allein erledigen müssen.