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Leistung

Fachliche Stellungnahmen & Betreiberberatung

Betreiberpflichten benennen, übertragen und im Alltag verankern – schriftlich, nachvollziehbar, prüffest.

Foto: Unterweisung / Besprechung im Betrieb — 1600×1200

Das Problem

Pflichten, die niemand jemandem übertragen hat

In vielen Organisationen ist unklar, wer für eine Anlage verantwortlich ist: Der Hausmeister kümmert sich, die Verwaltung zahlt, die Fachfirma wartet – übertragen hat die Pflicht niemand. Im Schadensfall stellt sich diese Frage sofort, und dann zählt nur, was schriftlich vorliegt.

Was wir konkret machen

✓Ermittlung der Betreiberpflichten für Ihre Anlagen und Gebäude
✓Pflichtenübertragung nach §13 ArbSchG schriftlich und nachvollziehbar
✓Fachliche Stellungnahmen gegenüber Behörden, Versicherern und Prüfern
✓Aufbau von Unterweisungs- und Betriebsanweisungssystematik
✓Zweitmeinung zu Gutachten, Angeboten und Sanierungsvorschlägen
✓Begleitung bei Begehungen von Aufsichtsbehörde und Unfallversicherungsträger

Praxisbeispiel

Zweitmeinung zu einem Sanierungsangebot

Hausverwaltung · Angebot über rund 90.000 €

Nach einer Begehung war eine umfassende Sanierung der Lüftungstechnik empfohlen worden. Unsere Prüfung ergab, dass zwei der vier beanstandeten Punkte auf einer veralteten Regelwerksfassung beruhten. Umgesetzt wurden die beiden verbliebenen Maßnahmen – zu rund einem Drittel der ursprünglichen Summe, mit schriftlicher Begründung gegenüber dem Eigentümer.

Rechtlicher Rahmen

Die Paragraphen — erst hier, und nur so viele wie nötig

ArbSchG §13 – Verantwortliche Personen

Pflichten können schriftlich auf zuverlässige und fachkundige Personen übertragen werden. Ohne Schriftform bleibt die Verantwortung oben.

DGUV Vorschrift 1 §13 – Übertragung von Aufgaben

Aufgabenübertragung setzt Fachkunde, Weisungsbefugnis und die erforderlichen Mittel voraus.

BetrSichV §3 – Betreiberpflichten

Der Betreiber ist für Beurteilung, Prüfung und sicheren Betrieb verantwortlich – auch wenn Fachfirmen beauftragt sind.

Ablauf

Wir begleiten die Anlage über den ganzen Lebenszyklus

Markiert ist der Punkt, an dem diese Leistung typischerweise ansetzt.

Idee
Planung
Beschaffung
Errichtung
Inbetriebnahme
Betrieb & Wirksamkeit

01

Erstgespräch

Wir klären in 20 Minuten, worum es geht und was Sie schon haben.

02

Begehung

Wir sehen uns die Anlage an. Bewertet wird, was tatsächlich vorhanden ist.

03

Bewertung & Dokument

Nachvollziehbare Unterlagen, die auch ein Prüfer ohne Rückfrage versteht.

04

Wirksamkeitskontrolle

Später prüfen wir, ob die Maßnahmen im Alltag wirklich greifen.

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Passt das zu Ihrer Situation?

Zwei Wege: sieben Fragen beantworten und eine Empfehlung bekommen — oder direkt schreiben, Unterlagen anhängen, fertig.

Rechtssicher

Aktuelle Gesetze und Regeln werden zuverlässig umgesetzt.

Praxisnah

Lösungen, die im Alltag funktionieren und umsetzbar sind.

Erfahren

Langjährige Expertise in verschiedenen Branchen und Anlagen.

Unabhängig

Neutrale Beratung – ausschließlich in Ihrem Interesse.

Termintreu

Zuverlässig, strukturiert und mit klaren Prozessen.