Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Fassung 11/2020 · gilt für alle Aufträge, sofern nichts anderes vereinbart ist.

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§ 1

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen ASW – Arbeitssicherheit Will und dem Auftraggeber über Leistungen der Arbeitssicherheit, des Explosionsschutzes und der Betreiberberatung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

§ 2

Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Gegenstand ist die im Angebot beschriebene Leistung. ASW schuldet eine fachgerechte Beratung und Dokumentation nach dem Stand der Technik, nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist nicht Gegenstand des Vertrags.

§ 3

Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Unterlagen, Auskünfte und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner. Verzögerungen aus unterlassener Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von ASW.

§ 4

Termine und Fristen

Termine sind verbindlich, sobald sie schriftlich bestätigt wurden. Begehungen setzen voraus, dass die zu bewertenden Anlagen zugänglich und im vereinbarten Betriebszustand sind.

§ 5

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Fahrtkosten und Auslagen werden gesondert ausgewiesen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig.

§ 6

Haftung

ASW haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung; deren Deckungssumme wird auf Wunsch nachgewiesen.

§ 7

Vertraulichkeit und Unterlagen

Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich. Überlassene Unterlagen des Auftraggebers werden nur zur Vertragserfüllung verwendet und nach Abschluss zurückgegeben oder gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.

§ 8

Nutzungsrechte an Dokumenten

Der Auftraggeber erhält das Recht, die erstellten Dokumente für den eigenen Betrieb zu nutzen und Behörden sowie Versicherern vorzulegen. Eine Weitergabe an Dritte zu eigenen wirtschaftlichen Zwecken bedarf der Zustimmung.

§ 9

Kündigung von Dauerverträgen

Verträge über die Regelbetreuung laufen zunächst zwölf Monate und verlängern sich um jeweils zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 10

Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von ASW. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Fassung veraltet

Diese AGB stammen aus 11/2020. Sie passen nicht zur neuen Leistungspalette und nicht zum Online-Anfrageprozess mit Dokumentenupload. Vor dem Livegang aktualisieren und juristisch freigeben lassen.