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Leistung

Explosionsschutz & Explosionsschutzdokument

Wir bewerten, wo bei Ihnen eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann – und schreiben ein Dokument, das im Betrieb tatsächlich benutzt wird.

Anlagenfoto: Gefahrstofflager mit Zonenkennzeichnung — 1600×1200

Das Problem

Das Dokument ist da, aber niemand kennt es

In vielen Betrieben liegt ein Explosionsschutzdokument im Ordner – erstellt vor Jahren, für eine Anlage, die inzwischen umgebaut wurde. Im Ernstfall zählt aber nicht das Papier, sondern ob die Zoneneinteilung noch zur Realität passt und ob die Leute vor Ort wissen, was in welcher Zone erlaubt ist. Genau da setzen wir an.

Was wir konkret machen

✓Begehung und Aufnahme aller Bereiche, in denen brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube auftreten können
✓Zoneneinteilung nach GefStoffV und TRGS 720 ff. – mit nachvollziehbarer Begründung je Zone
✓Bewertung der vorhandenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen
✓Erstellung oder Fortschreibung des Explosionsschutzdokuments
✓Kennzeichnungskonzept und Betriebsanweisungen für die Bereiche vor Ort
✓Unterweisung der Beschäftigten und Fremdfirmen an der realen Anlage

Praxisbeispiel

Schankanlage im Vereinsheim

Kommune, Kreis Kleve · Bestand seit 1998

Nach einem Beinaheunfall mit CO₂ im Kellerraum forderte die Unfallkasse eine Bewertung. Vor Ort zeigte sich: Die Gasflaschen standen in einem Raum ohne bodennahe Absaugung, die Tür öffnete nach innen. Wir haben die Zone festgelegt, eine CO₂-Warnanlage mit Außenalarm konzipiert und das Dokument erstellt. Umgesetzt wurde das in drei Wochen – der teuerste Posten war die Tür.

Rechtlicher Rahmen

Die Paragraphen — erst hier, und nur so viele wie nötig

GefStoffV §6 – Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber muss feststellen, ob explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, und daraus Schutzmaßnahmen ableiten. Das ist die Grundlage, auf der alles Weitere steht.

GefStoffV §11 und Anhang I Nr. 1 – Explosionsschutzdokument

Das Dokument muss vor Aufnahme der Arbeit vorliegen und bei wesentlichen Änderungen fortgeschrieben werden. Ein Umbau der Anlage ist eine solche Änderung.

TRGS 720 bis 722 – Zoneneinteilung

Die Technischen Regeln beschreiben, wie Zonen festzulegen sind. Sie haben Vermutungswirkung: Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Verordnung erfüllt zu haben.

BetrSichV §14 und TRBS 1201 – Prüfung vor Inbetriebnahme

Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend durch eine befähigte Person zu prüfen.

Ablauf

Wir begleiten die Anlage über den ganzen Lebenszyklus

Markiert ist der Punkt, an dem diese Leistung typischerweise ansetzt.

Idee
Planung
Beschaffung
Errichtung
Inbetriebnahme
Betrieb & Wirksamkeit

01

Erstgespräch

Wir klären in 20 Minuten, worum es geht und was Sie schon haben.

02

Begehung

Wir sehen uns die Anlage an. Bewertet wird, was tatsächlich vorhanden ist.

03

Bewertung & Dokument

Nachvollziehbare Unterlagen, die auch ein Prüfer ohne Rückfrage versteht.

04

Wirksamkeitskontrolle

Später prüfen wir, ob die Maßnahmen im Alltag wirklich greifen.

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Passt das zu Ihrer Situation?

Zwei Wege: sieben Fragen beantworten und eine Empfehlung bekommen — oder direkt schreiben, Unterlagen anhängen, fertig.

Rechtssicher

Aktuelle Gesetze und Regeln werden zuverlässig umgesetzt.

Praxisnah

Lösungen, die im Alltag funktionieren und umsetzbar sind.

Erfahren

Langjährige Expertise in verschiedenen Branchen und Anlagen.

Unabhängig

Neutrale Beratung – ausschließlich in Ihrem Interesse.

Termintreu

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