Leistungen › Prüfung von Arbeitsmitteln

Leistung

Prüfung von Arbeitsmitteln

Wir legen fest, was wann von wem zu prüfen ist – hergeleitet aus der Gefährdung, nicht aus dem Kalender.

Anlagenfoto: Leiterprüfung mit Prüfplakette — 1600×1200

Das Problem

„Einmal im Jahr" ist keine Begründung

Prüffristen werden häufig aus Gewohnheit gesetzt: alles jährlich, weil das sicher genug wirkt. Tatsächlich verlangt die Betriebssicherheitsverordnung eine Herleitung aus der Gefährdungsbeurteilung – bei einer täglich genutzten Steighilfe im Außenbereich kann jährlich zu selten sein, bei einem selten genutzten Tritt zu oft.

Was wir konkret machen

✓Bestandsaufnahme der Arbeitsmittel mit Nutzungsart und Einsatzbedingungen
✓Herleitung von Prüfumfang und Prüffrist je Arbeitsmittelgruppe
✓Festlegung der jeweils befähigten Person nach TRBS 1203
✓Aufbau eines Prüfplans, den Sie selbst weiterführen können
✓Muster für Prüfprotokolle und Kennzeichnung
✓Schulung interner Mitarbeiter für einfache wiederkehrende Prüfungen

Praxisbeispiel

Leitern und Tritte in einem Klinikbetrieb

Gesundheitswesen · 190 Steighilfen an 12 Standorten

Vorhanden war eine Liste, die seit Jahren nicht mehr gepflegt wurde – viele Geräte existierten nicht mehr, andere fehlten darin. Wir haben den Bestand erfasst, nach Nutzung gruppiert und drei statt einer Prüffrist festgelegt. Die interne Haustechnik prüft heute selbst, ASW prüft stichprobenartig mit.

Rechtlicher Rahmen

Die Paragraphen — erst hier, und nur so viele wie nötig

BetrSichV §3 Abs. 6 – Festlegung der Prüfungen

Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und sind zu dokumentieren.

BetrSichV §14 – Prüfung von Arbeitsmitteln

Prüfung vor erster Verwendung, nach Änderungen, nach außergewöhnlichen Ereignissen und wiederkehrend.

TRBS 1201 und 1203 – Prüfung und befähigte Person

Beschreiben Durchführung der Prüfungen und die erforderliche Qualifikation der prüfenden Person.

DGUV Information 208-016 – Leitern und Tritte

Praxisnahe Vorgaben zu Auswahl, Prüfung und Benutzung von Steighilfen.

Ablauf

Wir begleiten die Anlage über den ganzen Lebenszyklus

Markiert ist der Punkt, an dem diese Leistung typischerweise ansetzt.

Idee
Planung
Beschaffung
Errichtung
Inbetriebnahme
Betrieb & Wirksamkeit

01

Erstgespräch

Wir klären in 20 Minuten, worum es geht und was Sie schon haben.

02

Begehung

Wir sehen uns die Anlage an. Bewertet wird, was tatsächlich vorhanden ist.

03

Bewertung & Dokument

Nachvollziehbare Unterlagen, die auch ein Prüfer ohne Rückfrage versteht.

04

Wirksamkeitskontrolle

Später prüfen wir, ob die Maßnahmen im Alltag wirklich greifen.

Verwandte Leistungen

GefährdungsbeurteilungenNach Anlage gegliedert, in Alltagssprache, mit umsetzbaren Maßnahmen.Mehr erfahrenWirksamkeitskontrollenPrüfung nach BetrSichV §14 und TRBS 1203: greifen die Maßnahmen im Alltag?Mehr erfahrenRegelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2Fachkraft für Arbeitssicherheit mit festen Einsatzzeiten statt Einzelaufträgen.Mehr erfahren

Passt das zu Ihrer Situation?

Zwei Wege: sieben Fragen beantworten und eine Empfehlung bekommen — oder direkt schreiben, Unterlagen anhängen, fertig.

Rechtssicher

Aktuelle Gesetze und Regeln werden zuverlässig umgesetzt.

Praxisnah

Lösungen, die im Alltag funktionieren und umsetzbar sind.

Erfahren

Langjährige Expertise in verschiedenen Branchen und Anlagen.

Unabhängig

Neutrale Beratung – ausschließlich in Ihrem Interesse.

Termintreu

Zuverlässig, strukturiert und mit klaren Prozessen.