Leistungen › Gefährdungsbeurteilungen
Leistung
Gefährdungsbeurteilungen
Nach Anlage und Tätigkeit gegliedert, in Alltagssprache geschrieben – mit Maßnahmen, die jemand tatsächlich umsetzen kann.
Anlagenfoto: Maschine mit Schutzeinrichtung im Betrieb — 1600×1200
Das Problem
Ein Dokument, das niemand liest, schützt niemanden
Viele Gefährdungsbeurteilungen sind Sammlungen von Textbausteinen: hundert Seiten, überall dieselben Sätze, am Ende eine Unterschrift. Im Betrieb kennt sie keiner. Wir gliedern nach Anlage und Tätigkeit, benennen die Gefährdung in einem Satz und schreiben Maßnahmen mit Verantwortlichem und Frist – so wird die Beurteilung zum Arbeitsmittel statt zum Ordnerrücken.
Was wir konkret machen
Praxisbeispiel
Lebensmittelbetrieb, 60 Beschäftigte
Die vorhandene Beurteilung umfasste 140 Seiten und war zu großen Teilen aus einer Vorlage übernommen. Wir haben sie auf 38 Seiten reduziert, nach Bereichen gegliedert und 22 offene Maßnahmen mit Verantwortlichen versehen. Nach sechs Monaten waren 19 davon erledigt – vorher war in vier Jahren keine einzige abgeschlossen worden.
Rechtlicher Rahmen
Die Paragraphen — erst hier, und nur so viele wie nötig
ArbSchG §5 und §6 – Beurteilung und Dokumentation
Der Arbeitgeber hat die Gefährdungen zu beurteilen und das Ergebnis zu dokumentieren. Form und Umfang sind nicht vorgeschrieben – Nachvollziehbarkeit schon.
BetrSichV §3 – Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel
Vor der Verwendung eines Arbeitsmittels sind Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festzulegen.
GefStoffV §6 – Informationsermittlung
Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind Stoffeigenschaften, Mengen und Expositionen zu ermitteln, bevor beurteilt wird.
ArbSchG §3 Abs. 1 – Wirksamkeitsprüfung
Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Das ist der Anschluss an die Wirksamkeitskontrolle.
Ablauf
Wir begleiten die Anlage über den ganzen Lebenszyklus
Markiert ist der Punkt, an dem diese Leistung typischerweise ansetzt.
01
Erstgespräch
Wir klären in 20 Minuten, worum es geht und was Sie schon haben.
02
Begehung
Wir sehen uns die Anlage an. Bewertet wird, was tatsächlich vorhanden ist.
03
Bewertung & Dokument
Nachvollziehbare Unterlagen, die auch ein Prüfer ohne Rückfrage versteht.
04
Wirksamkeitskontrolle
Später prüfen wir, ob die Maßnahmen im Alltag wirklich greifen.
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