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Leistung

Heizräume & Gasversorgung

Aufstellraum, Gasleitung, Zoneneinteilung und Prüffristen – wir bewerten den Raum, den sonst niemand betritt.

Anlagenfoto: Heizzentrale mit Gasstrecke — 1600×1200

Das Problem

Der am häufigsten unterschätzte Raum im Gebäude

Der Heizraum ist zugestellt, das Notausschild fehlt, die Gasleitung wurde vor Jahren erweitert und die Unterlagen dazu findet niemand mehr. Solange die Anlage läuft, fällt das nicht auf. Auffällig wird es bei der Wiederkehrenden Prüfung, beim Versicherungsfall oder wenn ein Handwerker im Raum arbeiten soll und fragt, welche Zone hier eigentlich gilt.

Was wir konkret machen

✓Bewertung des Aufstellraums nach Größe, Lüftung, Zugang und Rettungsweg
✓Beurteilung der Gasversorgung von der Übergabestelle bis zum Brenner
✓Zonenfestlegung dort, wo sie erforderlich ist – und Begründung, wo nicht
✓Prüfung von Kennzeichnung, Not-Aus, Freischaltung und Zutrittsregelung
✓Festlegung der Prüffristen und der jeweils befähigten Person
✓Betriebsanweisung und Einweisung für Fremdfirmen im Heizraum

Praxisbeispiel

Heizzentrale einer Schule

Kommunaler Träger · Anlage aus zwei Bauabschnitten

Die Heizzentrale war über zwei Bauabschnitte gewachsen, die Gasstrecke entsprach nicht mehr den Bestandsplänen. Zusätzlich diente der Raum als Lager für Reinigungsmittel. Wir haben den Bestand aufgenommen, die Lagerung ausgelagert, die Kennzeichnung erneuert und Prüffristen mit dem Gebäudemanagement festgelegt. Die Wiederkehrende Prüfung im Folgejahr verlief ohne Beanstandung.

Rechtlicher Rahmen

Die Paragraphen — erst hier, und nur so viele wie nötig

Feuerungsverordnung NRW – Aufstellräume

Regelt Anforderungen an Aufstellräume von Feuerstätten, Verbrennungsluftversorgung und Zugänglichkeit.

DVGW-TRGI (G 600) – Gasinstallation

Technische Regel für Gasinstallationen: Errichtung, Änderung, Instandhaltung und die dabei erforderlichen Prüfungen.

GefStoffV §11 – Explosionsgefährdung

Wo mit Gasaustritt zu rechnen ist, sind Zonen zu prüfen und Schutzmaßnahmen festzulegen – auch in kleinen Räumen.

BetrSichV §14 – Wiederkehrende Prüfungen

Prüfumfang und Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und sind schriftlich festzuhalten.

Ablauf

Wir begleiten die Anlage über den ganzen Lebenszyklus

Markiert ist der Punkt, an dem diese Leistung typischerweise ansetzt.

Idee
Planung
Beschaffung
Errichtung
Inbetriebnahme
Betrieb & Wirksamkeit

01

Erstgespräch

Wir klären in 20 Minuten, worum es geht und was Sie schon haben.

02

Begehung

Wir sehen uns die Anlage an. Bewertet wird, was tatsächlich vorhanden ist.

03

Bewertung & Dokument

Nachvollziehbare Unterlagen, die auch ein Prüfer ohne Rückfrage versteht.

04

Wirksamkeitskontrolle

Später prüfen wir, ob die Maßnahmen im Alltag wirklich greifen.

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Passt das zu Ihrer Situation?

Zwei Wege: sieben Fragen beantworten und eine Empfehlung bekommen — oder direkt schreiben, Unterlagen anhängen, fertig.

Rechtssicher

Aktuelle Gesetze und Regeln werden zuverlässig umgesetzt.

Praxisnah

Lösungen, die im Alltag funktionieren und umsetzbar sind.

Erfahren

Langjährige Expertise in verschiedenen Branchen und Anlagen.

Unabhängig

Neutrale Beratung – ausschließlich in Ihrem Interesse.

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