Leistungen › Gefahrstofflager

Leistung

Gefahrstofflager

Nicht die Menge allein entscheidet, sondern was zusammen im Raum steht – wir bewerten die Kombination.

Anlagenfoto: Gefahrstofflager mit Auffangwanne und Kennzeichnung — 1600×1200

Das Problem

Gewachsene Lager kennt irgendwann niemand mehr

Lager entstehen selten am Reißbrett: Ein Fass kommt dazu, ein Schrank wird umgestellt, eine neue Charge wird zwischengelagert. Nach ein paar Jahren steht Zusammenlagerungsverbotenes nebeneinander und die Mengenschwelle ist überschritten, ohne dass jemand eine Entscheidung getroffen hätte. Wir nehmen den Bestand auf und bringen ihn wieder in einen begründbaren Zustand.

Was wir konkret machen

✓Erfassung aller Gefahrstoffe mit Menge, Gebinde und Lagerort
✓Prüfung der Zusammenlagerung nach TRGS 510 einschließlich Separierung
✓Bewertung von Lüftung, Auffangvorrichtungen, Brandschutz und Zugang
✓Prüfung der Mengenschwellen und der daraus folgenden Pflichten
✓Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisungen auf aktuellem Stand
✓Kennzeichnungskonzept und Unterweisung der Beschäftigten

Praxisbeispiel

Lager eines Handwerksbetriebs

Malerbetrieb, 18 Beschäftigte · Bestandslager im Hof

Im Lagercontainer standen Lösemittel, Druckgasflaschen und Reinigungsmittel gemeinsam, das Gefahrstoffverzeichnis stammte von 2014. Wir haben den Bestand aufgenommen, 40 Prozent der Stoffe als nicht mehr benötigt aussortiert und die Restmengen so getrennt, dass die Zusammenlagerung zulässig ist. Eine bauliche Maßnahme war am Ende nicht erforderlich.

Rechtlicher Rahmen

Die Paragraphen — erst hier, und nur so viele wie nötig

GefStoffV §8 – Grundpflichten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Menge, Dauer und Art der Tätigkeit sind auf das Notwendige zu beschränken – Aussortieren ist eine anerkannte Schutzmaßnahme.

TRGS 510 – Lagerung in ortsbeweglichen Behältern

Regelt Zusammenlagerung, Mengenschwellen, Lüftung und Brandschutz. Die zentrale Regel für nahezu jedes Lager.

TRGS 201 und 400 – Kennzeichnung und Beurteilung

Einstufung, Kennzeichnung und Beurteilung der Tätigkeiten – Grundlage für Verzeichnis und Betriebsanweisung.

GefStoffV §11 – explosionsfähige Atmosphäre

Bei entzündbaren Flüssigkeiten ist zu prüfen, ob Zonen festzulegen sind – auch bei kleinen Gebinden.

Ablauf

Wir begleiten die Anlage über den ganzen Lebenszyklus

Markiert ist der Punkt, an dem diese Leistung typischerweise ansetzt.

Idee
Planung
Beschaffung
Errichtung
Inbetriebnahme
Betrieb & Wirksamkeit

01

Erstgespräch

Wir klären in 20 Minuten, worum es geht und was Sie schon haben.

02

Begehung

Wir sehen uns die Anlage an. Bewertet wird, was tatsächlich vorhanden ist.

03

Bewertung & Dokument

Nachvollziehbare Unterlagen, die auch ein Prüfer ohne Rückfrage versteht.

04

Wirksamkeitskontrolle

Später prüfen wir, ob die Maßnahmen im Alltag wirklich greifen.

Verwandte Leistungen

Explosionsschutz & ExplosionsschutzdokumentEX-Zonen bewerten, Schutzkonzept festlegen, Dokument erstellen und fortschreiben.Mehr erfahrenGefährdungsbeurteilungenNach Anlage gegliedert, in Alltagssprache, mit umsetzbaren Maßnahmen.Mehr erfahrenFachliche Stellungnahmen & BetreiberberatungPflichtenübertragung, Unterweisung, Stellungnahmen gegenüber Behörden.Mehr erfahren

Passt das zu Ihrer Situation?

Zwei Wege: sieben Fragen beantworten und eine Empfehlung bekommen — oder direkt schreiben, Unterlagen anhängen, fertig.

Rechtssicher

Aktuelle Gesetze und Regeln werden zuverlässig umgesetzt.

Praxisnah

Lösungen, die im Alltag funktionieren und umsetzbar sind.

Erfahren

Langjährige Expertise in verschiedenen Branchen und Anlagen.

Unabhängig

Neutrale Beratung – ausschließlich in Ihrem Interesse.

Termintreu

Zuverlässig, strukturiert und mit klaren Prozessen.